Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle

Im Blitzer-Katalog sind dem Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle 3 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: Oktober 2026

Kontakt

Anschrift
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Telefon
0281/207-3159

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Messgeräte
3 im Gebiet, am häufigsten TraffiStar S 350
Messstellen
3 im Blitzer-Katalog
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Wer ahndet Geschwindigkeitsverstöße in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Die Polizei gibt ihre Messungen an die örtlich zuständige Bußgeldstelle des Kreises oder der Stadt ab, die auch eigene Messungen ahndet.

Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht – an sie richten sich auch Äußerungen und ein Einspruch.

Orte mit Messstellen

Im Blitzer-Katalog sind dem Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle 3 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen vom Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid vom Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0281/207-3159 und schriftlich an Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Ist die Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle für jeden Blitzer in Nordrhein-Westfalen zuständig?

Nicht unbedingt. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Die Polizei gibt ihre Messungen an die örtlich zuständige Bußgeldstelle des Kreises oder der Stadt ab, die auch eigene Messungen ahndet. Maßgeblich ist die Behörde, die auf Ihrem Anhörungsbogen oder Bescheid als Absender steht.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle?

Im Blitzer-Katalog sind dem Kreis Wesel - Der Landrat, Fachdienst 36-1-1 / Vorstandsbereich 2, Straßenverkehr - Bußgeldstelle 3 Messstellen zugeordnet, vor allem in Neukirchen-Vluyn und Moers. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

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