Landesverwaltungsamt Saarland, Zentrale Bußgeldbehörde

Nach unseren Unterlagen sind dem Landesverwaltungsamt Saarland, Zentrale Bußgeldbehörde 1 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: amtliche Schreiben (Briefkopf)

Kontakt

Anschrift
Am Markt 7
66386 St. Ingbert
Telefon
0681/501-7075
E-Mail
zbb@lava.saarland.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Messstellen
1 in unseren Unterlagen

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind dem Landesverwaltungsamt Saarland, Zentrale Bußgeldbehörde 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen vom Landesverwaltungsamt Saarland, Zentrale Bußgeldbehörde?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid vom Landesverwaltungsamt Saarland, Zentrale Bußgeldbehörde erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Landesverwaltungsamt Saarland, Zentrale Bußgeldbehörde?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0681/501-7075, per E-Mail an zbb@lava.saarland.de und schriftlich an Am Markt 7, 66386 St. Ingbert. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Landesverwaltungsamt Saarland, Zentrale Bußgeldbehörde ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Landesverwaltungsamt Saarland, Zentrale Bußgeldbehörde?

Nach unseren Unterlagen sind dem Landesverwaltungsamt Saarland, Zentrale Bußgeldbehörde 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Saarbrücken. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen