Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Bußgeldstelle (Amt 32)

Nach unseren Unterlagen sind der Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Bußgeldstelle (Amt 32) 1 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: amtliche Schreiben (Briefkopf)

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Rheinstraße 70
41065 Mönchengladbach
E-Mail
bussgeldstelle@moenchengladbach.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Messstellen
1 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Orte mit Messstellen

Nach unseren Unterlagen sind der Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Bußgeldstelle (Amt 32) 1 Messstellen zugeordnet. Die meisten liegen in diesen Orten:

Welche Schreiben kommen von der Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Bußgeldstelle (Amt 32)?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid von der Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Bußgeldstelle (Amt 32) erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Bußgeldstelle (Amt 32)?

Sie erreichen die Behörde per E-Mail an bussgeldstelle@moenchengladbach.de und schriftlich an Rheinstraße 70, 41065 Mönchengladbach. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von der Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Bußgeldstelle (Amt 32) ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Welche Blitzer gehören zur Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Bußgeldstelle (Amt 32)?

Nach unseren Unterlagen sind der Stadt Mönchengladbach, Der Oberbürgermeister, Bußgeldstelle (Amt 32) 1 Messstellen zugeordnet, vor allem in Mönchengladbach. Die Liste steht weiter oben auf dieser Seite.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen