Rechtsprechung

BayObLG: Geschätzte Werte eines Zeugen tragen keinen qualifizierten Rotlichtverstoß

Ein Amtsgericht hatte einem Busfahrer einen qualifizierten Rotlichtverstoß vorgeworfen und die Rotlichtdauer aus Schätzungen eines Fahrgasts berechnet. Das Bayerische Oberste Landesgericht hielt diese Rechnung für nicht tragfähig. Es blieb bei einem einfachen Rotlichtverstoß, das Fahrverbot entfiel.

· 4 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 11.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Gericht
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Entscheidung vom
11.03.2026
Aktenzeichen
201 ObOWi 105/26
Thema
Rotlicht, Fahrverbot, Verfahren und Verjährung

Worum ging es?

Ein Mann fuhr einen Linienbus auf eine Ampel zu. Vor der Ampel war eine Haltlinie markiert. Ein Fahrgast, von Beruf Ingenieur, stand im Bus an der mittleren Tür auf der rechten Seite. Er beobachtete, dass die Ampel auf Rot schaltete, und meldete den Vorfall.

An der Kreuzung gab es keine Rotlichtkamera. Das Amtsgericht stützte sich deshalb allein auf die Aussage des Fahrgasts. Nach seinen Angaben zeigte die Ampel schon Rot, bevor die Front des Busses ein Halteverbotsschild etwa 10 Meter vor der Haltlinie passierte. Die Beschleunigung des Busses beschrieb er als nicht auffällig stark.

Aus diesen Angaben errechnete das Amtsgericht eine Rotlichtdauer von etwas mehr als einer Sekunde. Es verhängte 200 Euro Geldbuße und ein Fahrverbot von einem Monat. Der Fahrer legte Rechtsbeschwerde ein.

Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Der Beschluss setzt eine klare Grenze für Rotlichtverstöße ohne technische Messung. Wo nur Zeugen die Dauer einschätzen, darf das Gericht aus ungefähren Angaben keine scheinbar genaue Rechnung machen. Für Betroffene kann das den Unterschied zwischen Geldbuße mit Fahrverbot und einer Geldbuße ohne Fahrverbot ausmachen. Den einfachen Rotlichtverstoß hat das Gericht aber bestätigt, ein Freispruch war hier nicht zu erreichen. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung auf Grundlage der konkreten Urteilsgründe. Andere Oberlandesgerichte können Zeugenaussagen je nach Sachlage anders bewerten.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Was hat das Gericht entschieden?

Das Bayerische Oberste Landesgericht gab der Rechtsbeschwerde teilweise recht. Den einfachen Rotlichtverstoß sah es als belegt an. Die Ampel zeigte Rot, bevor der Bus die Haltlinie überfuhr.

Den qualifizierten Verstoß mit mehr als einer Sekunde Rot sah das Gericht dagegen nicht als bewiesen an. Es entschied selbst in der Sache und schickte den Fall nicht an das Amtsgericht zurück. Die Geldbuße setzte es auf 135 Euro fest. Ein Fahrverbot ordnete es nicht an. Die Erhöhung über den Regelsatz von 90 Euro begründete es mit einer früheren Geschwindigkeitsüberschreitung des Fahrers.

Warum?

Maßgeblich ist bei einer Ampel mit Haltlinie der Moment, in dem das Fahrzeug die Haltlinie überfährt. Ein qualifizierter Verstoß kann auch ohne Messanlage festgestellt werden. Das Urteil muss dann aber eine verlässliche Grundlage für die Zeitbestimmung zeigen.

Diese Grundlage fehlte hier nach Ansicht des Gerichts aus mehreren Gründen:

  • Die Beschleunigung beruhte nur auf einem Gefühl des Zeugen. Das Amtsgericht hatte die Worte "nicht auffällig stark" ohne Begründung in einen festen Zahlenwert übersetzt.
  • Die Rechnung ging von einer gleichmäßigen Beschleunigung aus. Das entspricht nach Ansicht des Gerichts wahrscheinlich nicht der Wirklichkeit.
  • Der Zeuge stand in der Mitte des Busses. Von dort konnte er kaum genau sehen, wann die Front das Schild passierte. Eine Markierung auf der Fahrbahn gab es nicht.
  • Selbst mit den Zahlen des Amtsgerichts ging die Rechnung nicht auf. Der Bus konnte beim Umschalten auch nur gut 10 Meter vor der Haltlinie gewesen sein. Dann hätte er die Haltlinie noch vor Ablauf einer Sekunde überfahren.

Auch das innerliche Mitzählen des Zeugen half nicht weiter. Er hatte das Überfahren der Haltlinie selbst nicht gesehen. Die errechneten Hundertstelsekunden täuschten nach den Worten des Gerichts eine Genauigkeit vor, die es nicht gab. Übrig blieb nur ein Verdacht.

Was bedeutet das für Autofahrer?

Der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß ist erheblich. Beim qualifizierten Verstoß drohen ein Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Der Beschluss zeigt, dass Gerichte die Grenze von einer Sekunde nicht auf bloße Schätzungen stützen dürfen, wenn es um Bruchteile von Sekunden geht.

Der Beschluss betrifft Fälle ohne Rotlichtkamera, in denen Zeugen die Dauer schätzen. Bei Messungen durch eine stationäre Anlage gelten andere Maßstäbe. Den Rotlichtverstoß selbst ließ das Gericht hier bestehen.

Ob die Angaben eines Zeugen in einem konkreten Fall ausreichen, hängt von vielen Einzelheiten ab. Eine Prüfung der Akte durch eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist deshalb sinnvoll.

Häufige Fragen

Ab wann ist ein Rotlichtverstoß qualifiziert?

Wenn die Ampel beim Überfahren der Haltlinie schon länger als eine Sekunde Rot zeigte. Dann sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Kann ein qualifizierter Rotlichtverstoß ohne Blitzer festgestellt werden?

Grundsätzlich ja, etwa durch Zeugen. Das Urteil muss aber nachvollziehbar zeigen, wie die Dauer zuverlässig bestimmt wurde. Freie Schätzungen genügen dafür nach diesem Beschluss nicht.

Entfällt damit jede Strafe?

Nein. Das Gericht bestätigte den einfachen Rotlichtverstoß. Es blieb bei einer Geldbuße, nur das Fahrverbot entfiel.

Quellen

  1. BayObLG, Beschluss vom 11.03.2026, 201 ObOWi 105/26 (Volltext, Bayern.Recht) gesetze-bayern.de

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Veröffentlicht am 09.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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