Rechtsprechung

OLG Brandenburg: Fahrer mit Sonnenbrille auf dem Blitzerfoto, eine bloße Liste von Merkmalen reicht nicht

Das Amtsgericht hatte einen Autofahrer wegen 91 km/h zu schnell verurteilt. Auf dem einzigen Messfoto verdeckte eine Sonnenbrille Augen und Brauen. Das OLG Brandenburg hob das Urteil auf, weil die Urteilsgründe die Erkennung des Fahrers nur formelhaft begründeten.

· 4 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 21.10.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: Oktober 2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Gericht
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Entscheidung vom
21.09.2026
Aktenzeichen
1 ORbs 185/26
Thema
Geschwindigkeit, Fahrverbot, Verfahren und Verjährung

Worum ging es?

Im August 2025 wurde ein Auto an einem Autobahnkreuz in Brandenburg gemessen. Erlaubt waren dort 100 km/h. Nach Abzug der Toleranz blieben 191 km/h.

Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte den Betroffenen im April 2026 wegen einer vorsätzlichen Überschreitung um 91 km/h außerorts. Es setzte eine Geldbuße von 1.400 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten fest.

Strittig war vor allem, ob der Betroffene selbst gefahren war. Als Beweis lag nur ein Messfoto vor. Darauf trug der Fahrer eine Sonnenbrille. Augen und Augenbrauen waren nicht zu sehen. Das Amtsgericht hielt den Betroffenen trotzdem für den Fahrer. Im Urteil nannte es als übereinstimmende Merkmale die Form von Ohren und Nase sowie Ober- und Unterlippe. Auf das Foto selbst verwies es in den Urteilsgründen nicht.

Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde ein. Auch die Generalstaatsanwaltschaft beantragte, das Urteil aufzuheben.

Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Der Beschluss knüpft an eine gefestigte Linie der Oberlandesgerichte an. Wer im Urteil nicht auf das Messfoto verweist, muss Bildqualität und Merkmale so genau beschreiben, dass die Identifizierung von außen überprüfbar ist. Eine bloße Aufzählung von Gesichtsmerkmalen genügt dafür nicht, erst recht nicht, wenn Augen und Brauen verdeckt sind. Für Betroffene heißt das nicht, dass ein Foto mit Sonnenbrille ein Verfahren beendet. Die Sache geht an das Amtsgericht zurück, das die Identifizierung erneut prüfen und besser begründen kann, etwa mit einem Verweis auf das Foto oder einem Gutachten. Ob ein Foto ausreicht, bleibt eine Frage des Einzelfalls, und andere Gerichte können ähnliche Bilder anders bewerten.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Was hat das Gericht entschieden?

Das Oberlandesgericht hob das Urteil mit Beschluss vom 21. September 2026 auf. Die Sache geht zurück an das Amtsgericht Oranienburg. Dort wird neu verhandelt und entschieden.

Der Senat stellte fest, dass die Urteilsgründe die Identifizierung des Fahrers nicht tragen. Damit fehlt eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung. Über eine weitere Rüge zum Beweisantrag musste das Gericht deshalb nicht mehr entscheiden.

Warum?

Wer auf einem Foto zu erkennen ist, entscheidet das Amtsgericht. Das Oberlandesgericht prüft nur, ob diese Überzeugung auf einer nachvollziehbaren Grundlage beruht. Dafür muss es die Begründung im Urteil lesen und verstehen können.

Verweist das Urteil nicht auf das Foto, kann das Oberlandesgericht das Bild nicht selbst ansehen. Dann muss der Text das Foto ersetzen. Das Urteil muss nach Auffassung des Senats in diesem Fall zwei Dinge leisten:

  • Es muss die Qualität des Fotos beschreiben, also etwa Schärfe, Ausleuchtung und welche Teile des Gesichts sichtbar sind.
  • Es muss die Merkmale so genau schildern, dass sich prüfen lässt, ob das Foto für eine Identifizierung überhaupt ausreicht.

Das war hier besonders wichtig. Die Sonnenbrille verdeckte einen Bereich des Gesichts, der für einen Vergleich oft eine große Rolle spielt. Das Amtsgericht hatte die übrigen Merkmale nur aufgezählt. Wie Ohr, Nase und Lippen beim Fahrer und beim Betroffenen konkret aussehen, stand nicht im Urteil. Der Senat wertete das als formelhaft. Ob das Foto genug hergab, ließ sich so nicht prüfen.

Nebenbei wies das Gericht auf einen Punkt zum Verfahren hin. Ein Beweisantrag, der erst nach der Hauptverhandlung zur Akte gereicht wird, ersetzt keinen Antrag in der Hauptverhandlung selbst.

Was bedeutet das für Autofahrer?

Die Entscheidung betrifft die Frage, wie ein Amtsgericht die Erkennung des Fahrers begründen muss. Sie sagt nicht, dass ein Foto mit Sonnenbrille nie verwertbar ist. Auch ein teilweise verdecktes Gesicht kann zur Identifizierung genügen, wenn das Urteil sauber darlegt, warum.

Das Verfahren ist mit dem Beschluss nicht beendet. Das Amtsgericht kann den Betroffenen nach neuer Verhandlung erneut verurteilen. Es kann dafür zum Beispiel ausdrücklich auf das Foto verweisen oder ein anthropologisches Gutachten einholen.

Bei hohen Geldbußen und mehrmonatigen Fahrverboten hängt viel an der Frage, wer gefahren ist. Ob ein Foto für eine Identifizierung reicht und ob ein Urteil die Anforderungen erfüllt, ist eine Frage des Einzelfalls. Eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist hier sinnvoll, zumal Fristen für Einspruch und Rechtsbeschwerde kurz sind.

Häufige Fragen

Ist ein Blitzerfoto mit Sonnenbrille automatisch unverwertbar?

Nein. Das Gericht hat nur entschieden, dass das Urteil die Identifizierung in diesem Fall nicht nachvollziehbar begründet hat. Ein Foto mit Sonnenbrille kann ausreichen, wenn andere Merkmale gut erkennbar sind und das Urteil sie konkret beschreibt.

Ist der Betroffene damit freigesprochen?

Nein. Das Oberlandesgericht hat das Urteil aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen. Dort wird neu verhandelt. Eine erneute Verurteilung ist möglich.

Warum ist der Verweis auf das Foto im Urteil so wichtig?

Verweist das Urteil ausdrücklich auf das Foto, kann das Oberlandesgericht das Bild selbst betrachten. Fehlt der Verweis, muss die schriftliche Beschreibung so genau sein, dass sie das Foto ersetzt.

Quellen

  1. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.09.2026, 1 ORbs 185/26 (Gerichtsentscheidungen Brandenburg) gerichtsentscheidungen.brandenburg.de

Weitere Beiträge

Alle Beiträge im Magazin

Veröffentlicht am 21.10.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Kostenlos prüfen