Rechtsprechung

OLG Brandenburg: Cannabis per Telemedizin verschrieben, Medikamentenklausel kann trotzdem greifen

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat Geldbuße und Fahrverbot gegen einen Cannabispatienten aufgehoben. Das Amtsgericht hatte die Medikamentenklausel abgelehnt, weil das Rezept nur telemedizinisch ausgestellt wurde. Diese Anforderung sieht das Gesetz derzeit nicht vor.

· 3 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 27.09.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: September 2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Gericht
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Entscheidung vom
30.06.2026
Aktenzeichen
2 ORbs 85/26
Thema
Fahrverbot, Verfahren und Verjährung

Worum ging es?

Ein Fahranfänger in der Probezeit war im Mai 2025 mit dem Auto unterwegs. Bei der Kontrolle wurde THC im Blutserum deutlich über dem Grenzwert von 3,5 ng/ml festgestellt.

Der Mann räumte Fahrt und Konsum ein. Er berief sich aber auf die sogenannte Medikamentenklausel in § 24a Abs. 4 StVG. Danach handelt nicht ordnungswidrig, wessen THC-Wert von der bestimmungsgemäßen Einnahme eines ärztlich verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Er war wegen ADHS in Behandlung. Cannabisblüten hatten ihm Ärzte im Wege der Telemedizin verschrieben, also ohne persönlichen Termin in der Praxis.

Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hielt das nicht für ausreichend. Wegen der Probezeit und der Einstellungsphase der Therapie sei eine persönliche Konsultation nötig gewesen. Es verhängte 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot.

Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Die Entscheidung stärkt Patienten, die Medizinalcannabis über Telemedizin verordnet bekommen. Sie stellt klar, dass die Verantwortung für die ärztliche Sorgfalt nicht beim Patienten liegt. Die Grenzen sind aber deutlich: Das Gericht hat selbst Zweifel an den vorgelegten Bescheinigungen angedeutet, und die Sache ist nicht abschließend entschieden. Andere Oberlandesgerichte stellen teils strengere Anforderungen an die Verschreibung, etwa an eine eindeutige Dosierung. Eine angekündigte Gesetzesänderung könnte die Rechtslage zudem bald verschieben.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Was hat das Gericht entschieden?

Das Oberlandesgericht hat den Beschluss auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen aufgehoben. Die Sache geht zur neuen Verhandlung an das Amtsgericht zurück.

Das Amtsgericht habe die Anforderungen an die Verschreibung überspannt. Eine persönliche Konsultation verlangt das Gesetz bislang nicht.

Warum?

Das Gericht hat sich der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft angeschlossen. § 24a Abs. 4 StVG enthält keine konkreten Vorgaben, wie die Verschreibung zustande kommen muss. Ein Gesetzentwurf, der einen persönlichen Arztkontakt vor der Verschreibung vorsieht, ist noch nicht in Kraft.

Für eine ordnungsgemäße Befunderhebung ist der Arzt verantwortlich, nicht der Patient. Der Patient darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Verschreibung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt ist. Das gilt, solange er keine gegenteiligen Anhaltspunkte hat.

Strengere Voraussetzungen zu verlangen, wäre zudem mit dem Bestimmtheitsgebot kaum vereinbar. Wer ein Bußgeld riskiert, muss vorher erkennen können, welches Verhalten verboten ist. Das Gericht verweist dabei auf eine gleichgerichtete Entscheidung des OLG Hamm.

Zugleich gibt es dem Amtsgericht einen Hinweis mit. Die beiden vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen sind in Aufbau und Inhalt fast identisch, bis hin zu denselben Schreibfehlern. Ihre Echtheit könnte in der neuen Verhandlung überprüft werden.

Was bedeutet das für Autofahrer?

Für Cannabispatienten ist ein telemedizinisch ausgestelltes Rezept nach dieser Entscheidung nicht schon deshalb wertlos, weil kein persönlicher Arzttermin stattfand.

Die Medikamentenklausel ist aber kein Freibrief:

  • Das Arzneimittel muss für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben sein.
  • Es muss bestimmungsgemäß eingenommen werden.
  • Auffällige oder zweifelhafte Unterlagen können gerichtlich überprüft werden.
  • Die Rechtslage kann sich ändern, sobald die geplante Neuregelung in Kraft tritt.

Daneben bleibt das Führerscheinrecht zu beachten. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Fahreignung eigenständig. Ob die Klausel im Einzelfall trägt, sollte ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

Häufige Fragen

Gilt die Medikamentenklausel auch bei einem Rezept aus der Telemedizin?

Nach diesem Beschluss grundsätzlich ja. Das Gesetz verlangt derzeit keine persönliche Konsultation beim Arzt. Der Patient darf sich im Regelfall auf die ärztliche Verschreibung verlassen.

Ist das Verfahren damit beendet?

Nein. Das Amtsgericht muss neu verhandeln. Es kann dabei auch die Echtheit der vorgelegten Bescheinigungen prüfen.

Kann sich die Rechtslage ändern?

Ja. Ein Gesetzentwurf sieht eine persönliche Konsultation vor der Verschreibung von Cannabisprodukten vor. Tritt er in Kraft, dürften telemedizinische Rezepte ohne Arztkontakt anders zu bewerten sein.

Quellen

  1. OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2026, 2 ORbs 85/26 (Entscheidungsdatenbank Brandenburg) gerichtsentscheidungen.brandenburg.de

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Veröffentlicht am 27.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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