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Cannabis am Steuer 2026: THC-Grenzwert, Bußgelder und was für Fahranfänger gilt

Wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für Fahranfänger und alle unter 21 gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Im Juli 2026 hat der Bundestag beschlossen, THC-Werte künftig in der Unfallstatistik zu erfassen.

· 4 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 26.09.2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

THC-Grenzwert
3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG)
Erstverstoß
500 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Cannabis und Alkohol
1.000 Euro, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
Probezeit oder unter 21
250 Euro, 1 Punkt, Aufbauseminar
In Kraft seit
22. August 2024

Welcher THC-Grenzwert gilt am Steuer?

Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum oder mehr führt. So steht es in § 24a Absatz 1a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Die Regel gilt seit dem 22. August 2024. Sie geht auf Empfehlungen einer Expertenkommission zurück. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums entspricht das Risiko bei diesem Wert etwa dem bei 0,2 Promille Alkohol. Vorher hatte die Rechtsprechung einen Nachweisgrenzwert von 1 ng/ml angewandt.

Der Grenzwert ist kein Freibrief. Wer unter 3,5 ng/ml liegt, aber erkennbar fahrunsicher ist, kann sich trotzdem strafbar machen.

Welche Bußgelder drohen bei 3,5 ng/ml oder mehr?

Beim ersten Verstoß sieht der Bußgeldkatalog 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg vor.

  • Erster Verstoß: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot
  • Bereits eine Voreintragung wegen Alkohol oder Drogen am Steuer: 1.000 Euro, 3 Monate Fahrverbot
  • Mehrere Voreintragungen: 1.500 Euro, 3 Monate Fahrverbot

Wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr zusätzlich Alkohol trinkt oder unter Alkoholwirkung losfährt, verstößt gegen § 24a Absatz 2a StVG. Dafür sind im Regelfall 1.000 Euro und ein Monat Fahrverbot vorgesehen, bei Voreintragungen 1.500 oder 2.000 Euro und drei Monate. Der gesetzliche Rahmen reicht bis 3.000 Euro, bei Mischkonsum bis 5.000 Euro. Mehr zu den Folgen lesen Sie in unseren Ratgebern zum Fahrverbot und zu den Punkten in Flensburg.

Was gilt in der Probezeit und unter 21 Jahren?

Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Einen Grenzwert nennt das Gesetz hier nicht.

Nach § 24c StVG ist es verboten, als Fahrer THC zu sich zu nehmen oder unter der Wirkung von THC loszufahren. Der Regelsatz beträgt 250 Euro und 1 Punkt. Der Verstoß gilt nach Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung als schwerwiegend. In der Probezeit ordnet die Fahrerlaubnisbehörde deshalb ein Aufbauseminar an. Bei Alkohol und Drogen ist das ein besonderes Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, also in der Regel auf vier Jahre. Liegt der Wert bei 3,5 ng/ml oder mehr, kommen zusätzlich die Sanktionen nach § 24a StVG in Betracht. Einen Überblick gibt unser Ratgeber zur Probezeit.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Bei Cannabis am Steuer hängt viel an Details: am Blutwert, an der Art der Kontrolle, an der Probezeit und an möglichen Folgen bei der Fahrerlaubnisbehörde. Diese Folgen reichen oft weiter als das Bußgeld. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Sie über die Blitzerkanzlei beauftragen, prüft die Akte, das Gutachten zur Blutprobe und die drohenden Folgen und bespricht mit Ihnen, ob ein Einspruch sinnvoll ist.

Wann wird aus dem Bußgeld eine Straftat?

Wenn Sie wegen des Cannabiskonsums nicht mehr sicher fahren können. Dann liegt eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch vor, unabhängig vom gemessenen Wert.

Hinweise darauf sind etwa Fahrfehler oder auffälliges Verhalten bei der Kontrolle. Kommt es zu einer Gefährdung anderer, greift § 315c StGB. Im Strafverfahren droht dann auch der Entzug der Fahrerlaubnis.

Welche Folgen hat ein Verstoß für den Führerschein?

Neben Bußgeld und Fahrverbot kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahreignung prüfen. Das regelt § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Ein ärztliches Gutachten wird angeordnet, wenn Tatsachen auf eine Cannabisabhängigkeit hindeuten. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kommt unter anderem in Betracht, wenn es Anzeichen für Cannabismissbrauch gibt oder wiederholt Verstöße unter Cannabiseinfluss begangen wurden. Verstöße allein gegen § 24c StVG zählen dabei nicht als Wiederholung.

Gilt das auch für Medizinalcannabis?

Nein, wenn das THC aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines ärztlich verschriebenen Arzneimittels stammt. Diese Ausnahme steht in § 24a Absatz 4 und § 24c Absatz 3 StVG.

Wer fahruntüchtig ist, darf trotzdem nicht fahren. Die Strafvorschriften gelten auch für Patienten.

Was ändert sich 2026?

Der Grenzwert selbst bleibt unverändert. Neu ist, dass THC-Werte bei Unfällen künftig statistisch erfasst werden.

Der Bundestag hat am 9. Juli 2026 das Zweite Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes beschlossen (Drucksache 21/6558). Die Unfallstatistik soll den Grad der Cannabiseinwirkung so erfassen wie bisher den Alkohol. Damit sollen die Regeln von 2024 ausgewertet werden, besonders das Verbot für Fahranfänger und junge Fahrer. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der THC-Grenzwert beim Autofahren?

3,5 ng/ml THC im Blutserum. Ab diesem Wert liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1a StVG vor.

Was kostet der erste Verstoß?

Im Regelfall 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Mit zusätzlichem Alkohol sind es 1.000 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Dürfen Fahranfänger nach dem Kiffen fahren, wenn sie unter 3,5 ng/ml liegen?

Nein. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt ein absolutes Verbot nach § 24c StVG, ohne Grenzwert.

Quellen

  1. § 24a StVG gesetze-im-internet.de
  2. § 24c StVG gesetze-im-internet.de
  3. Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (lfd. Nr. 242 bis 243b) gesetze-im-internet.de
  4. Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 12 gesetze-im-internet.de
  5. Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13 (Punkte) gesetze-im-internet.de
  6. § 2a StVG gesetze-im-internet.de
  7. § 2b StVG gesetze-im-internet.de
  8. § 13a FeV gesetze-im-internet.de
  9. § 316 StGB gesetze-im-internet.de
  10. § 69 StGB gesetze-im-internet.de
  11. BMV: Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr verkündet bmv.de
  12. Bundestag, Drucksache 21/6558 (Gesetzentwurf Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz) dserver.bundestag.de
  13. Deutscher Bundestag: Abschließende Beratungen ohne Aussprache (9. Juli 2026) bundestag.de

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Veröffentlicht am 16.07.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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