
Das Wichtigste in Kürze
- Regelbetrieb
- nur Rheinland-Pfalz, seit 11. April 2025
- Rechtsgrundlage RLP
- § 30 Abs. 8 POG, in Kraft seit 1. März 2025
- OLG Koblenz
- Beschluss vom 10.10.2025, 2 ORbs 31 SsRs 158/23
- Saarland
- Gesetzentwurf, erste Lesung am 16. September 2026
Was ist ein Handyblitzer?
Ein Handyblitzer ist eine Kamera, die den fließenden Verkehr filmt und automatisch erkennt, ob jemand am Steuer ein Handy in der Hand hält. Das bekannteste System ist die Monocam aus den Niederlanden.
Die Kamera ist zum Beispiel an einer Brücke angebracht. Eine Software wertet die Bilder aus und wählt Verdachtsfälle aus. Ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, prüft danach ein Polizeibeamter. Aufnahmen ohne Verdacht werden sofort gelöscht.
Anders als ein normaler Blitzer misst die Monocam keine Geschwindigkeit. Sie dient allein dem Nachweis von Verstößen gegen das Handyverbot aus § 23 Abs. 1a StVO.
Welche Bundesländer setzen Handyblitzer 2026 ein?
Nach unserer Recherche nur Rheinland-Pfalz. Dort ging die Monocam am 11. April 2025 an der A60 bei Mainz-Finthen in den Regelbetrieb, zunächst mit einem Gerät der niederländischen Polizei.
Nach Angaben des ADAC kam später ein zweiter Standort an der A61 bei Gundheim hinzu. Langfristig soll jedes der fünf Polizeipräsidien im Land eine eigene Monocam erhalten.
Andere Länder beobachten das Projekt. Das Saarland hat einen Entwurf für ein Zweites Polizeirechtsänderungsgesetz vorgelegt, der eine Rechtsgrundlage für Handyblitzer enthält. Der Landtag hat ihn am 16. September 2026 in erster Lesung beraten. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Laut ADAC gibt es auch in Schleswig-Holstein Überlegungen.
Was bedeutet das für Ihren Fall?
Bei einer Monocam-Aufnahme stellt sich vor allem die Frage, was auf dem Bild wirklich zu sehen ist und ob die Aufzeichnung rechtmäßig war. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Sie über die Blitzerkanzlei beauftragen können, beantragt Akteneinsicht, sichtet die Aufnahmen und prüft, ob die Vorgaben des Polizeigesetzes eingehalten wurden. Wie ein Blitzerfoto als Beweismittel bewertet wird, erklärt unser Ratgeber.
Auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet die Monocam?
In Rheinland-Pfalz auf § 30 Abs. 8 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG). Die Regel gilt seit 1. März 2025.
Sie erlaubt der Polizei, im öffentlichen Verkehrsraum offen Bilder aufzuzeichnen, um verbotene Handynutzung zu verhindern und zu verfolgen. Erfasst werden dürfen das Fahrzeug, die Insassen, das Kennzeichen, die Fahrtrichtung sowie Zeit und Ort. Die Vorschrift regelt außerdem:
- Aufnahmen ohne erkannten Verstoß sind sofort automatisch zu löschen.
- Bestätigt die Prüfung durch einen Menschen den Verdacht nicht, sind die Daten ebenfalls sofort zu löschen.
- Die übrigen Daten dürfen nur zur Verfolgung von Handyverstößen verwendet werden.
Eine solche Regel ist nötig, weil die Kamera zunächst alle vorbeifahrenden Fahrzeuge erfasst, also auch Menschen ohne jeden Verdacht.
Was hat das OLG Koblenz zur Monocam entschieden?
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2025 (2 ORbs 31 SsRs 158/23) einen Autofahrer freigesprochen, der 2022 während der Pilotphase gefilmt worden war.
Für den damaligen Einsatz fehlte nach Ansicht des Gerichts eine gesetzliche Grundlage. Die bestehenden Befugnisse aus Strafprozessordnung und Polizeirecht setzten einen konkreten Verdacht voraus, den es bei der anlasslosen Aufzeichnung nicht gab. Die Aufnahmen durften deshalb nicht als Beweis verwertet werden. Das Amtsgericht Trier hatte den Betroffenen zuvor noch verurteilt.
Wichtig: Die Entscheidung betrifft die Zeit vor dem 1. März 2025. Zur neuen Regel in § 30 Abs. 8 POG hat sich das OLG in diesem Beschluss nicht geäußert.
Welche Sanktionen drohen nach einer Monocam-Aufnahme?
Dieselben wie bei jeder anderen Feststellung eines Handyverstoßes. Wer ein Fahrzeug führt und dabei das Handy hält, muss nach dem Bußgeldkatalog mit 100 Euro und einem Punkt rechnen. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen Bußgeld und Punkte, zudem droht ein Fahrverbot. Details stehen in unserem Bußgeldkatalog zum Handyverstoß.
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat im Januar 2026 eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für solche Systeme empfohlen, damit nicht jedes Land eigene Regeln schafft. Umgesetzt ist das bislang nicht.
Häufige Fragen
Gibt es Handyblitzer in ganz Deutschland?
Nein. Stand September 2026 sind sie nach unserer Recherche nur in Rheinland-Pfalz im Regelbetrieb. Das Saarland plant eine Rechtsgrundlage.
Sind Monocam-Standorte gekennzeichnet?
Das Gesetz in Rheinland-Pfalz schreibt einen offenen Einsatz vor. Die überwachten Bereiche sollen erkennbar gemacht werden.
Gilt das OLG-Urteil auch für heutige Aufnahmen?
Nicht unmittelbar. Es betrifft die Pilotphase ohne Rechtsgrundlage. Für Aufnahmen seit März 2025 gilt § 30 Abs. 8 POG.
Quellen
- Ministerium des Innern Rheinland-Pfalz: Bundesweit erste MONOcam im Regelbetrieb mdi.rlp.de
- § 30 POG Rheinland-Pfalz (Landesrecht RLP) landesrecht.rlp.de
- ADAC: Handy-Blitzer in Deutschland adac.de
- OLG Koblenz, Beschl. v. 10.10.2025, 2 ORbs 31 SsRs 158/23 (Burhoff online) burhoff.de
- ZDFheute: Polizei setzt erstmals Monocams ein zdfheute.de
- Wochenblatt Saarland: Neue Polizeirechte im Saarland, was der Entwurf plant wochenblatt-reporter.de
- Deutscher Verkehrsgerichtstag: Empfehlung Arbeitskreis III, 64. VGT 2026 deutscher-verkehrsgerichtstag.de


