Handy am Steuer

Focus on the Road 2026: Europaweite Kontrollwoche gegen Ablenkung vom 5. bis 11. Oktober

Vom 5. bis 11. Oktober 2026 achtet die Polizei in vielen europäischen Ländern besonders auf Ablenkung am Steuer. Im Mittelpunkt steht das Handy. Wir erklären, was erlaubt ist und welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht.

· 3 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 26.09.2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Zeitraum
5. bis 11. Oktober 2026
Veranstalter
ROADPOL, Netzwerk europäischer Verkehrspolizeien
Rechtsgrundlage
§ 23 Abs. 1a und 1b StVO
Regelsatz Handy am Steuer
100 Euro und 1 Punkt
Mit Gefährdung oder Sachschaden
150 bzw. 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Wann findet die Kontrollwoche Focus on the Road 2026 statt?

Die Aktion läuft von Montag, 5. Oktober, bis Sonntag, 11. Oktober 2026. Das hat ROADPOL in seinem Einsatzplan für 2026 festgelegt, den das Netzwerk im Oktober 2025 veröffentlicht hat.

ROADPOL ist ein Zusammenschluss europäischer Verkehrspolizeien. Das Netzwerk plant jedes Jahr gemeinsame Kontrollwochen zu bestimmten Themen. Für 2026 stehen unter anderem Kontrollen zu Gurt, Geschwindigkeit, Zweirädern, Alkohol und Drogen sowie Lkw und Bussen im Kalender. Die Woche im Oktober ist dem Thema Ablenkung gewidmet.

Ob und wie stark sich ein Bundesland beteiligt, entscheidet die jeweilige Landespolizei. Rechnen Sie in dieser Woche also mit mehr Kontrollen, aber nicht überall im gleichen Umfang.

Was kontrolliert die Polizei während der Aktion?

Im Fokus steht die verbotene Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt. Gemeint sind vor allem Smartphones, aber auch Tablets, Navigationsgeräte oder andere Bildschirme.

Bei Anhaltekontrollen stellen die Beamten erfahrungsgemäß auch andere Verstöße fest. So hat die Polizei Rheinland-Pfalz in der Kontrollwoche im Oktober 2025 nach Angaben des Innenministeriums 3.384 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei fielen 490 Verstöße gegen das Ablenkungsverbot auf und 280 Personen, die nicht angeschnallt waren.

Was bedeutet das für Ihren Fall?

Bei Handyverstößen hängt viel an der Beweislage: Hat die Polizei tatsächlich gesehen, dass das Gerät in der Hand gehalten wurde, und lässt sich das belegen? Wurde ein Fahrverbot wegen Gefährdung verhängt, geht es um mehr als ein Bußgeld. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, den Sie über die Blitzerkanzlei beauftragen können, sieht die Ermittlungsakte ein und beurteilt, ob der Vorwurf und die Rechtsfolgen zutreffen. Mehr dazu, wann ein Fahrverbot droht, lesen Sie in unserem Ratgeber.

Was erlaubt § 23 Abs. 1a StVO beim Handy am Steuer?

Kurz gesagt: Sie dürfen das Gerät während der Fahrt nicht in die Hand nehmen oder halten. Liegt es in einer Halterung, ist die Bedienung nur eingeschränkt erlaubt.

Die Vorschrift gilt für alle Fahrzeugführer, also auch für Radfahrende. Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und zusätzlich eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie nutzen nur die Sprachsteuerung oder die Vorlesefunktion.
  • Sie wenden den Blick nur kurz und den Verkehrsverhältnissen angepasst zum Gerät.

Videobrillen und ähnliche auf dem Kopf getragene Anzeigen sind ganz verboten. Eine Sichtfeldprojektion (Head-up-Display) darf für fahrzeug- und fahrtbezogene Informationen genutzt werden.

Nach § 23 Abs. 1b StVO gilt das Verbot nicht bei einem stehenden Fahrzeug, bei Kraftfahrzeugen aber nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Die automatische Start-Stopp-Funktion zählt ausdrücklich nicht als Ausschalten. Wer also an der roten Ampel zum Handy greift, handelt ordnungswidrig.

Welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen?

Der Bußgeldkatalog (Nr. 246 BKat) sieht für Handyverstöße diese Regelsätze vor. Die Punkte ergeben sich aus Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

  • Beim Führen eines Fahrzeugs: 100 Euro und 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 150 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Beim Radfahren: 55 Euro

Hinzu kommen Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle. Eine Übersicht finden Sie in unserem Bußgeldkatalog zum Handyverstoß. Wie sich Punkte auswirken, erklärt der Beitrag Punkte in Flensburg.

Werden die Regeln für Handyverstöße bald strenger?

Beschlossen ist bislang nichts. Es gibt aber Forderungen nach härteren Sanktionen.

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat im Januar 2026 empfohlen, bei Kraftfahrern künftig zwei statt einen Punkt einzutragen und bei Radfahrenden erstmals einen Punkt. Außerdem schlug der Arbeitskreis Bußgelder von 250 Euro, bei Gefährdung 500 Euro und bei Sachbeschädigung 750 Euro vor. Er sprach sich zudem für eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für automatische Kontrollsysteme wie Handyblitzer aus.

Solche Empfehlungen sind für den Gesetzgeber nicht bindend. Bis zu einer Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung gelten die oben genannten Beträge.

Häufige Fragen

Darf ich an der roten Ampel auf das Handy schauen?

Nur wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Die automatische Start-Stopp-Funktion reicht nach § 23 Abs. 1b StVO nicht aus.

Ist das Navi im Handy erlaubt?

Ja, wenn das Smartphone in einer Halterung liegt und Sie nur kurz darauf schauen oder die Sprachsteuerung nutzen. In die Hand nehmen dürfen Sie es während der Fahrt nicht.

Wird die Kontrollwoche vorher angekündigt?

Der Zeitraum steht im ROADPOL-Einsatzplan. Einzelne Kontrollstellen werden in der Regel nicht vorab bekanntgegeben.

Quellen

  1. ROADPOL: ROADPOL Unveils 2026 Operations Plan roadpol.eu
  2. § 23 StVO (gesetze-im-internet.de) gesetze-im-internet.de
  3. Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage (gesetze-im-internet.de) gesetze-im-internet.de
  4. Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13 (gesetze-im-internet.de) gesetze-im-internet.de
  5. Ministerium des Innern Rheinland-Pfalz: ROADPOL-Aktion, Polizei kontrolliert Ablenkung im Straßenverkehr mdi.rlp.de
  6. Deutscher Verkehrsgerichtstag: Empfehlung Arbeitskreis III, 64. VGT 2026 deutscher-verkehrsgerichtstag.de

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Veröffentlicht am 24.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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