Rechtsprechung

OVG NRW: Späterer Freispruch im Bußgeldverfahren macht die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht rückwirkend rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach zwei Cannabisfahrten bestätigt. Der Betroffene hatte die geforderte MPU nicht vorgelegt. Dass er später im Bußgeldverfahren zu einer der Fahrten freigesprochen wurde, ändert daran nichts.

· 3 Min. Lesezeit

Blitzerkanzlei.de RedaktionVon Blitzerkanzlei.de Redaktion · Stand 28.09.2026

Fachlich geprüft von Rechtsanwalt Alexander Biernacki, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Zuletzt juristisch geprüft: September 2026

Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Gericht
Oberverwaltungsgericht NRW
Entscheidung vom
11.08.2026
Aktenzeichen
16 B 1026/25
Thema
Führerscheinrecht, Verfahren und Verjährung

Worum ging es?

Ein Autofahrer war im Mai und im November 2024 jeweils mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum gefahren. Das ist der Grenzwert nach § 24a Abs. 1a StVG.

Nach zwei solchen Fahrten sieht die Fahrerlaubnis-Verordnung eine medizinisch-psychologische Untersuchung vor. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann im April 2025 auf, ein solches Gutachten vorzulegen. Er legte es nicht vor. Daraufhin entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Erst nach der Anordnung reichte er Unterlagen ein, aus denen sich ergeben sollte, dass er Cannabis auf ärztliche Verordnung einnimmt. Im Januar 2026 sprach ihn ein Amtsgericht im Bußgeldverfahren wegen der zweiten Fahrt frei. Es ging davon aus, dass er verordnetes Cannabis bestimmungsgemäß eingenommen hatte.

Mit diesem Freispruch wollte er im Eilverfahren erreichen, dass er bis zur Entscheidung über seine Klage weiter fahren darf. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte das ab.

Einordnung von Rechtsanwalt Alexander Biernacki

Der Beschluss macht deutlich, wie streng das Führerscheinrecht auf den Zeitpunkt der Behördenentscheidung abstellt. Wer eine rechtmäßig angeordnete MPU nicht vorlegt, riskiert die Entziehung, selbst wenn das Bußgeldverfahren später günstig ausgeht. Für Cannabispatienten zeigt der Fall, dass pauschale Bescheinigungen nicht genügen. Es handelt sich um eine Eilentscheidung; die Hauptsache ist offen, und andere Oberverwaltungsgerichte können einzelne Fragen anders gewichten.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Was hat das Gericht entschieden?

Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entziehung bleibt wirksam. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Nach dem Leitsatz des Senats wird eine rechtmäßige Entziehung nicht deshalb rückwirkend rechtswidrig, weil der Betroffene später im Bußgeldverfahren zu einer der beiden Fahrten freigesprochen wird.

Warum?

Maßgeblich ist die Lage beim Erlass der Entziehungsverfügung. Für die Gutachtenanordnung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem sie ergangen ist. Was später passiert, kann erst bei einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen.

Die Behörde durfte die Fahrten schon vor dem Ende des Bußgeldverfahrens berücksichtigen. Eine Sperre besteht nach § 3 Abs. 3 StVG nur bei laufenden Strafverfahren, in denen eine Entziehung durch das Strafgericht in Betracht kommt. Für Ordnungswidrigkeiten gilt sie nicht. Auch das Verbot, von einer Bußgeldentscheidung zulasten des Betroffenen abzuweichen, greift erst, wenn eine solche Entscheidung vorliegt. Die gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Vor allem stützte sich die Entziehung nicht direkt auf den Vorwurf der Cannabisfahrt. Grund war die Weigerung, ein zu Recht angeordnetes Gutachten vorzulegen. Wer das tut, darf nach § 11 Abs. 8 FeV als ungeeignet angesehen werden.

Auch die Berufung auf eine Cannabistherapie half nicht. Nach den Feststellungen der Vorinstanz fehlten ein eingelöstes Rezept und Unterlagen, die eine konkrete Erkrankung und den Zweck der Medikation belegen.

Was bedeutet das für Autofahrer?

Bußgeldverfahren und Führerscheinverfahren laufen getrennt. Sie können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ein Erfolg im einen Verfahren wirkt nicht automatisch im anderen.

Wichtig in der Praxis:

  • Eine Anordnung zur MPU sollte man nicht einfach verstreichen lassen.
  • Einwände gegen die Anordnung gehören möglichst früh und belegt in das Verwaltungsverfahren.
  • Bei Medizinalcannabis zählen nachvollziehbare ärztliche Unterlagen, nicht nur allgemeine Bescheinigungen.

Welche Schritte im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von Fristen und Unterlagen ab. Lassen Sie sich dazu von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

Häufige Fragen

Hilft ein Freispruch im Bußgeldverfahren gegen eine bereits erfolgte Entziehung der Fahrerlaubnis?

Nach diesem Beschluss nicht ohne Weiteres. Maßgeblich ist die Lage beim Erlass der Entziehung. Beruht sie auf einem nicht vorgelegten Gutachten, bleibt sie trotz späteren Freispruchs rechtmäßig.

Darf die Behörde schon vor dem Ende des Bußgeldverfahrens handeln?

Ja. Die Sperrwirkung des § 3 Abs. 3 StVG gilt nur für bestimmte Strafverfahren, nicht für Ordnungswidrigkeiten. Die Behörde darf eine Fahrt mit Cannabis daher schon vorher berücksichtigen.

Was passiert, wenn ich eine angeordnete MPU nicht vorlege?

Die Behörde darf dann nach § 11 Abs. 8 FeV auf fehlende Fahreignung schließen, wenn die Anordnung rechtmäßig war. Das führt in der Regel zur Entziehung.

Quellen

  1. OVG NRW, Beschluss vom 11.08.2026, 16 B 1026/25 (NRWE) nrwe.justiz.nrw.de

Weitere Beiträge

Alle Beiträge im Magazin

Veröffentlicht am 27.09.2026. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bescheid erhalten?4,9/5 · kostenlos Einspruch prüfen