Steckbrief: Lasermessung
- Messverfahren
- Laufzeit von Laserimpulsen
- Geräte
- z. B. PoliScan Speed, TraffiStar S 350, Riegl FG21-P, LTI TruSpeed
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 5.106 Messstellen, 15.076 dokumentierte Fälle
So funktioniert die Lasermessung
Bei der Lasermessung bestimmt ein Gerät die Geschwindigkeit aus der Laufzeit von Laserimpulsen – als Handgerät oder als scannender Laser in Säulen und Anhängern.
Ablauf einer Messung
- Aufbau oder Einsatz des Geräts nach Gebrauchsanweisung.
- Messung per Laser.
- Dokumentation per Foto oder Messprotokoll.
Typische Fehlerquellen bei der Lasermessung
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Zuordnung
- Das gemessene Fahrzeug muss eindeutig zugeordnet sein, besonders bei dichtem Verkehr.
- Gerätetests und Aufbau
- Vorgeschriebene Tests und Aufbau nach Gebrauchsanweisung.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei der Lasermessung
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 30.10.1997 – 4 StR 24/97: Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasermessgerät ist ein standardisiertes Messverfahren.
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Genaues Gerät und Softwarestand laut Messprotokoll
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen per Lasermessung
- 60 Hamburg, Billhorner Brückenstr., Höhe Billhorner Brücke stadteinwärts
- 50 Echzell, L 3187, Bingenheimer Mühle, Ri. Reichelsheim
- Darmstadt, Kasinostraße Ecke Pallaswiesen, FR Bismarckstr
- S der Lichtzeichenanlage in Darmstadt, auf der Kasinostraße Ecke Bleichstraße, Richtung Rheinstraße
- 50 Handewitt, Ellunder Straße, K 130, Höhe Skandinavien Bogen, Fahrtrichtung Ellund
- Langenbrettach, K 2129, Rtg: Langenbrettach-Brettach
- Mainz, L 426, Gem. Mainz, Höhe Brücke, FR MT-Bretzenheim hatte zur Folge
- Darmstadt auf der Gräfenhäuser Str. Ecke Langener Stra0e Richtung Carl-Schenck-Ring
- Darmstadt, Heinrichstr. Ecke Wilhelminenstr., FR Heidelberger Str
- Ellerstadt, Gem. Ellerstadt, L 527, Höhe Feuerbergkreuzung, Fr Maxdorf
- 50 Karlsruhe, Michelinstraße, in Rtg. Entenfang führte zu
- 50 Karlsruhe, Michelin-Straße, Ri. Entenfang, Zus. Entenfang
- 50 Esslingen, Römerstraße, Höhe Flugplatz, Rtg. Katzenbühl
- Wiesbaden, Lahnstr. Rtg. Fasanerie
- Überquerung der Kreuzung Mainzer Landstraße / Wickerer Straße bei in Frankfurt am Main
- Ludwigshafen, Gem Ludwigshafen/Rhein, L523, ggü. HH Fritz-Haber-Straße, FR Worms
- 60 Heide, Fritz-Thiedemann-Ring, Höhe Südermoorweg
- 70 L3269, Höhe Parkplatz Gondelteich, Ri. Geiselbach
- 50 Tempolimit in Hamburg, Glinder Straße, hinter Kreuzung Reinskamp, FR stadtauswärts
- 30 Künzelsau, Taläcker, Goldberg
- Wiesbaden, New York Str. Rtg. Gustav-Stresemann Ring
- 30 Halberstadt, Magdeburger Straße, Ri. Schützenstraße
- Neu-Ilsenburg, L 3117, Höhe Parkplatz, Rtg. Heuenstamm
- 70 Nützen, Höhe Kieswerk, FR Quickborn
- 30 Konstanz, Untere Laube FR Rheinstieg
- Überquerung der Kreuzung Mühlheimer Straße / Ulmenstraße bei Offenbach am Main FR Mühlheim
- 100 L 1355, Wintersdorf, Lehma
- 120 Mannheim, BAB 6, km 568.4, FR MA-HN
- 80 BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zu BAB 10, in FR AK Schönefeld
- 100 BAB 2, km 40,0, in FR AS Ziesar
- 120 BAB 10, Höhe km 71.4, in FR Ludwigsfelde
- 100 BAB 111, km 0,65, in FR Hamburg
- 60 BAB 24, bei km 234,5, in FR Hamburg
- 120 BAB 13, bei km 123,19, in FR AS Ortrand / Berlin
- 60 BAB 10, km 172.7, in FR Hamburg
- 100 Hagen, BAB 45, km 38.800, RF Dortmund
- 120 Hohe Börde, Schakensleben, FR Berlin, A2 – km 104.100
- Wiesbaden, BAB 3, km 150.900, FR Frankfurt
- 80 BAB 4, km 102,5, Fahrtrichtung Dresden
- Weingarten, BAB 5, Km 615.9, FR F-BA
- 100 BAB 13, km 48.3, in FR AS Duben
- 100 Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München
- 100 Remscheid, A1, km 381.603, FR K
- 80 B 5, Abs. 555, km 0.3, in FR Berlin
- 100 BAB 24, km 169.950, in FR Hamburg
- 80 Duisburg auf der BAB 59, bei km 10.020 RF Dinslaken
- BAB 2, RF Hannover, km 183.2, Gemarkung Wendeburg
- 130 BAB 72, km 59.75, Hof-Leipzig
- 60 Salzgitter-Lebenstedt, K 30/I-Mitte, km 6,2 Rtg. SZ-Lebenstedt
- 100 Lohmar A3, km 013,630, FR Frankfurt