Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 14.08.2015 in Frankfurt am Main, Hanuaer Ladstrasse17 um 6 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Induktionsschleifenmessung 36 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main

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