Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 14057, Berlin, auf der BAB 100 Süd, in Höhe ICC, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 91 km/h bei zulässigen 60 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 31 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides. 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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