Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der A 281, FR BAB 1 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 68 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto. Verwarnungsgeld
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Verwarnung/Anhörungsbogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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