Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Plettenberg-Brünnighausen, auf der B 236 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 16 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 46 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis

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