Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freital, Dresdener Straße 121, in Ri. Dresden innerhalb geschlossener Ortschaften um 20 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 50 km/h. Beweismittel: Messung mit VDS digital und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freital erlies Bußgeldbescheid

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