Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freital, auf der Kesselsdorfer Straße ggü Nr. 3, in Fahrtrichtung Kesselsdorf die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 8 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Stationärer Anlage ergab 58 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Freital
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