Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Freital, auf der Dresdener Straße, Höhe 213, Fahrtrichtung Dresden. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 78 km/h. Erhöhtes Bußgeld: 120,00 € wegen Voreintragung im Fahreignungsregister, 1 Punkt

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Freital

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.