Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freital, auf der Rabenauer Straße 59, aus Fahrtrichtung Rabenau um 7 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 37 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Freital übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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