Der Abstandsverstoß erfolgte in Herrieden, auf der BAB A 6, Ri. Heilbronn, im Abschnitt 180, bei km 3,668. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h der erforderliche Abstand von 67,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 25,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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