Blitzer Altena, auf der L 530 im Überblick
Zur Messstelle Altena, auf der L 530, Fahrtrichtung Lüdenscheid ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Altena
- Landkreis
- Märkischer Kreis
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Märkischer Kreis
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Dokumentierte Fälle am Blitzer Altena, auf der L 530
-
Dezember 2018
Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in Altena, auf der L 530, Fahrtrichtung Lüdenscheid festgestellt worden, Bußgeldstelle Märkischer Kreis
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 50 km/h
Bußgeld am Blitzer Altena, auf der L 530 (Tempo 50 innerorts)
Erlaubt sind hier 50 km/h innerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Altena, auf der L 530 für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 51–60 km/h | 30 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € | – | – | Kostenlos prüfen |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
| über 70 km/h | ab 121 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Märkischer Kreis.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Altena, auf der L 530 geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Altena, auf der L 530 und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Altena, auf der L 530
Wie schnell darf man am Blitzer Altena, auf der L 530 fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (innerorts). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer Altena, auf der L 530 geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Altena, auf der L 530 Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Altena, auf der L 530?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Altena, auf der L 530 ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Altena, auf der L 530?
Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG, seit 1. Juli 2026 einheitlich vor und nach dem Bußgeldbescheid). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.