Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, in Höhe km 166,810, Fahrtrichtung Dortmund die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit stationärer Überwachungsanlage TraffiStar S 330 mit Tatfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 41 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 101 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt

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