Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Duisburg, auf der Arndtstraße, vor 58, FR Stepelsche Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 130 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Duisburg

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