Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rahden, auf der B 239, südlich der Kreuzung mit der K 64, FR Norden begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax TPH-S 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke

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