Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 19, Autobahnkreuz um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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