Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 71522 Backnang, auf der B 14, 150 m nach Einmündung Heinrich-Hertz-Straße, in FR Stuttgart ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 93 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Leivtec XV3, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 6 Abs. 1 BKatV
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stadt Backnang übersandt.
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