Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Wichelnförth, auf der , im Abschnitt 440, Station 1804, in FR Uelzen um 24 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 94 km/h, Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT stat. Geschwindigkeitsmessanlage, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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