Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der SG Ilmenau, L233, Abs. 120, Stat. 2.7, Velgen, Richtung Melbeck um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 891 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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