Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Nibelungenallee, ggü.16 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 30 km/h. Durch Messung mit Lasergerät  wurden 51 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Zeugenfragebogen

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