Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße im Überblick
In Bernkastel-Kues wird in der Cusanusstraße der Verkehr an einer Lichtzeichenanlage überwacht. Die Messstelle liegt innerorts im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz. Erfasst wird hier das Rotlichtverhalten, also die Frage, ob eine Haltelinie bei bereits rot zeigendem Signal überfahren wurde.
Rotlichtüberwachung arbeitet in der Regel mit Sensoren in der Fahrbahn oder mit Radartechnik, die den Zeitpunkt der Überfahrt mit der Signalphase abgleicht. Je nach Anlage werden dabei mehrere Aufnahmen erstellt, die die Position des Fahrzeugs im Kreuzungsbereich dokumentieren sollen. Häufig wird zusätzlich die gefahrene Geschwindigkeit erfasst.
Auch technisch aufwendige Anlagen liefern nicht in jedem Fall verwertbare Ergebnisse. Fehler bei der Einrichtung, der Wartung oder der Zuordnung der Signalphasen sowie eine unklare Fahrerkennung kommen vor. Eine Überprüfung des Vorwurfs einschließlich Einsicht in die Messunterlagen kann deshalb sinnvoll sein. Beachten Sie dabei, dass für eine Reaktion nur kurze Fristen zur Verfügung stehen, die ab Zugang eines behördlichen Schreibens laufen.
- Überwachung
- Rotlicht
- Ort
- Bernkastel-Kues
- Landkreis
- Landkreis Bernkastel-Wittlich
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Straße
- Cusanusstraße
- Ortslage
- innerhalb geschlossener Ortschaft
- Messgeräte
- Rotlichtüberwachung
- Rechtsgrundlage
- § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG
- Bußgeldstelle
- Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle (Kontakt unten)
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- Oktober 2026
Ortsangaben: © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
- Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
- Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Bußgeldstelle für den Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße
Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle
- Anschrift
- Zentrale Bußgeldstelle
67346 Speyer - Telefon
- 06232 8720-600
- Online-Anhörung
- zbs-onlineportal.polizei.rlp.de
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht – dorthin gehen auch Anhörungsbogen und Einspruch.
Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße
-
August 2026
Rotlichtüberwachung innerorts in Bernkastel-Kues, Cusanusstraße
Bußgeld am Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße
Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.
Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde | 90 € | 1 | – | Kostenlos prüfen |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
Messtechnik am Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße
Rotlichtüberwachung
Am Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße wird per Rotlichtüberwachung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.
- Lage der Sensoren: Gemessen werden muss beim Überfahren der Haltelinie – liegt der Sensor dahinter, verschiebt sich die Zeit.
- Gelbphase: Die Gelbphase muss zur zulässigen Geschwindigkeit passen.
- Die eine Sekunde: Ab mehr als einer Sekunde Rot gilt der Verstoß als qualifiziert – mit Fahrverbot. Die genaue Zeit ist deshalb entscheidend.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Rotlichtüberwachung
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Polizeipräsidium Rheinpfalz, Zentrale Bußgeldstelle. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – die Kontaktdaten der Bußgeldstelle stehen oben.
Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße
Ich wurde am Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Rotlichtüberwachung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Bernkastel-Kues, Cusanusstraße ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.