Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 02.03.2016 in Denkendorf, auf der A 9, Ri. München, Ab 880, km 4,5-6,5 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 123 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 43 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Bußgeld: 160,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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