Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 24, Baustelle, Tank-Raststätte Stolpe Nord, aus Ri. Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Lichtmessverfahren ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 86 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs.21 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim

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