Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 67,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 44,50 m  in Bindlach, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 340, bei km 3.450 wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h  festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 180,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid

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