Auf der B 105, zwischen Kirchdorf und Kreisgrenze wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 29.03.2016 um 27 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lichtmessverfahren 127 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Bußgeld: 90,00 €

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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