Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt am 26.11.2015 außerhalb geschlossener Ortschaften in Hagen, auf der A 45, Ri Frankfurt, km 30,180, ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 144 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 64 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsüberwachung – stationär – Traffiphot. Bußgeld: 440,00 €

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid von Bußgeldstelle Hagen übersandt.

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