Die Geschwindigkeitsmessung am 29.09.2015 in 47059 Duisburg, Pontwert, Fahrtrichtugn Osten ergab 101km/h. Damit wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um51 km/h überschritten. Beweismittel: Lasermessverfahren Riegl, Foto. 371,00€ Bußgeld (Regelgeldbuße wg. Voreintragungen erhöht), 2 Monate Fahrverbot, 2 Punkte

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, § 25Abs. 2a StVG,153a Bkat, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg

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