Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 400, Abschnitt 10, in Höhe Km 2,4, in Richtung Waltersdorf begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TPH-S Stationär 83 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald

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