Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schleswig, St. Jürgener-Straße, K 129, in Höhe Verkehrsbetriebe wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 17 km/h festgestellt. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

90,00 € Bußgeld wurden von Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg erhoben.

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