Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schleswig, auf der B 201, AS Schliekieker – Raststätte die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 100 kmh. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 108 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein
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