Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schleswig, Flensburger Straße, K 1, Höhe Einmündung Neuwerkstraße, Ri. Gottorfer Damm mit 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed dokumentierte mit Foto 47 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Schleswig-Flensburg übersandte Zeugenfragebogen

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