Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Crailsheim, auf der K 2641, Höhe Einmündung Hofwiesenstraße, FR Tiefenbach die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 87 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Sensormessung und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Crailsheim übersandte Anhörung
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