Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der Königsteiner Straße Ecke Engelsruhe mit 29 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Messung mit Lasergerät dokumentierte mit Foto 59 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandte Vordruck Anhörung

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