Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13627, Berlin Ch., A 100, Goerdelinger Steg, Ri. Seestraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab 122 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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