In 14057, Berlin Ch/Wi, BAB 100, Ri. Nord wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Gemessen wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto 82 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende übersandte Anhörungsbogen

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