Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 26605, Aurich, auf der Wallinghausener Straße 200 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 83 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug  km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Aurich übersandt.

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