Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, auf der L 16, Abschnitt 2, bei km 0,56, Höhe auf der Rötschen mit 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 74 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, eso3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Bonn übersandt.

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