Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in 35043, Cappel, auf der B 3a, vor Abfahrt Marburg-Süd, FR Kassel ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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