Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, auf der B 49 / 40 a, Schwanheimer Brücke, Lichtmast 21, Ri. stadtauswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 29 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Frankfurt am Main übersandte Vordruck Anhörung

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