Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Meißen, auf der B 101, Schottenbergtunnel, FR Meißen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Messgerät TRAFFISTAR S 330 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 37 km/h bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden 87 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Meißen übersandte Anhörung
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