Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kaarst-Büttgen, L 381, Höhe Braunsmühle, FR Neuss die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 114 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Stativmessung

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandt.

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